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Güterrecht für Paare: Eigengut vs. Errungenschaft

Was vor der Ehe da war, bleibt bei der Person — was während der Ehe erarbeitet wurde, wird geteilt. Wer sauber dokumentiert, erspart sich viel Streit.

Die meisten Schweizer Ehepaare leben im ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung — oft ohne zu wissen, was das konkret bedeutet. Dabei entscheidet diese Einteilung im Ernstfall über viel Geld.

Die zwei Töpfe

  • Eigengut ist, was einer Person persönlich gehört: was sie in die Ehe mitgebracht hat, was sie geerbt oder geschenkt bekommen hat — plus persönliche Gegenstände und Genugtuungsansprüche. Eigengut bleibt bei Scheidung oder Tod bei der Person.
  • Errungenschaft ist, was während der Ehe erarbeitet wurde: Lohn, Zinsen darauf, Sozialleistungen. Die Errungenschaft wird bei Auflösung des Güterstands (Scheidung oder Tod) hälftig geteilt.

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